Zuzahlungen zu Medikamenten, Zahnersatz und Brillen müssen schon seit geraumer Zeit geleistet werden. Seit dem 01.01.2004 wurden die Zuzahlungen im medizinischen Versorgungssystem durch die Bundesregierung erweitert. Mit der Praxisgebühr beim Hausarzt und beim Zahnarzt sowie den erhöhten Zuzahlungen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass auch Sie im Jahr mehr zuzahlen, als Sie eigentlich müssten.
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Laden auch Sie sich die kostenlose Software und berechnen Sie den von Ihnen pro Jahr zu zahlenden Eigenanteil. Müssen Sie voraussichtlich mehr zahlen, als der errechnete Eigenanteil, so können Sie die Software gleich dazu nutzen, die Zuzahlungen einfach und übersichtlich zu verwalten.
"ZZR - Zuzahlungsrechner 2004" ist Freeware und kann daher kostenlos genutzt werden.
Auszug aus der Funktionsliste:
25.04.2004
- V1.0 - (Größe 202 kB)
Download der Freeware - Das ist neu!
Die Installation ist recht einfach: Nach dem Download extrahieren Sie die Programmdatei und die Textdateien in einen beliebigen Ordner auf der Festplatte. Das Programm starten Sie durch Doppelklick auf die Datei zuzahlungsrechner.exe.
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25.04.2004 - V1.0
Impressum
Heiko Schröder Softwareentwicklung
Rudolph-Herrmann-Straße 23
04299 Leipzig
Telefon: +49 341 8610061
E-Mail: zzr@oebackup.de
Internet*: www.oebackup.de/zzr
USt-IdNr.: DE227325703
Die Software "ZZR - Zuzahlungsrechner 2004" darf von Online- und Print-Redakteuren in allen Medien kostenfrei verteilt werden.
Haftungsausschluss
VERZICHT AUF GEWÄHRLEISTUNG:AUSSCHLUSS DER HAFTUNG FÜR ALLE SCHÄDEN:
SOWEIT GESETZLICH ZUGELASSEN, ÜBERNIMMT DER AUTOR KEINE GEWÄHRLEISTUNG UND IST
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ODER SACHEN, SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, VERLUST
VON GESCHÄFTLICHEN INFORMATIONEN, FÜR DEN VERLUST VON PRIVATSPHÄRE, DIE UNMÖGLICHKEIT,
EINE PFLICHT ZU ERFÜLLEN - EINSCHLIESSLICH GEMÄSS TREU UND GUTEN GLAUBENS ODER
VERNÜNFTIGER ANGEMESSENER SORGFALT - ZU ERFÜLLEN, FÜR FAHRLÄSSIGKEIT ODER
ANDERE VERMÖGENSSCHÄDEN), DIE AUS DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER DER
TATSACHE, DASS SIE NICHT VERWENDET WERDEN KANN, RESULTIEREN ODER DAMIT IN
ZUSAMMENHANG STEHEN, SELBST WENN DER AUTOR AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN
HINGEWIESEN WORDEN IST. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SCHÄDEN GILT AUCH DANN,
WENN ABHILFEMASSNAHMEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN.
SALVATORISCHE KLAUSEL:
SOLLTE EINE DER BESTIMMUNGEN, DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES, UNWIRKSAM SEIN, SO
WIRD DAVON DIE WIRKSAMKEIT DER ÜBRIGEN BESTIMMUNGEN NICHT BERÜHRT. ANSTELLE
DER UNWIRKSAMEN BESTIMMUNGEN GELTEN SOLCHE WIRKSAMEN BESTIMMUNGEN ALS
VEREINBART, DIE IN IHREM SINN DER ABSICHT DER UNWIRKSAMEN BESTIMMUNGEN ZUGUNSTEN
DES AUTORS AM NÄCHSTEN KOMMEN.
VERLINKEN AUF ANDERE ANGEBOTE:
DAS LANDGERICHT HAMBURG HAT MIT URTEIL VOM 12.05.1998 ENTSCHIEDEN, DASS MAN
DURCH DIE AUSBRINGUNG EINES LINKS DIE INHALTE DER GELINKTEN SEITE GGF. MIT ZU
VERANTWORTEN HAT. DIES KANN - SO DAS LG - NUR DADURCH VERHINDERT WERDEN, DASS
MAN SICH AUSDRÜCKLICH VON DIESEN INHALTEN DISTANZIERT. ICH HABE AUF DER WEBSEITE
VERWEISE ZU ANDEREN SEITEN IM INTERNET HINTERGELEGT. FÜR ALLE DIESE LINKS GILT:
" ICH MÖCHTE AUSDRÜCKLICH BETONEN, DASS ICH KEINERLEI EINFLUSS AUF DIE
GESTALTUNG UND DIE INHALTE DER GELINKTEN SEITEN HABEN. DESHALB DISTANZIERE ICH
MICH HIERMIT AUSDRÜCKLICH VON ALLEN INHALTEN ALLER GELINKTEN SEITEN AUF DIESER
GESAMTEN WEBSEITE INKL. ALLER UNTERSEITEN. DIESE ERKLÄRUNG GILT FÜR ALLE AUF
DIESER HOMEPAGE AUSGEBRACHTEN LINKS UND FÜR ALLE INHALTE DER SEITEN, ZU DENEN
LINKS ODER BANNER FÜHREN." ALLE ANGABEN UND INFORMATIONEN ERFOLGEN IN
BESTEM GLAUBEN UND OHNE GEWÄHR.
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